Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Cars n Roses Oldtimervermietung – Inh. Vlad Afanasev (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet Oldtimer gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden. Mieter und – soweit abweichend – Lenker geben ihr ausdrückliches Einverständnis, dass ihre Daten, die aufgrund des Mietvertrages bekannt sind, aus Gründen des Gläubigerschutzes oder zur Abwicklung von Refinanzierungsgeschäften weitergegeben und maschinell verarbeitet werden.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge in Bezug auf die Anmietung von Kraftfahrzeugen und von Dienstleistungen der Firma Cars n Roses – Oldtimervermietung. Die Beförderung und sonstige Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Bei einer schriftlichen oder mündlichen Oldtimeranfrage bekommt der Interessent eine Auftragsbestätigung mit allen erforderlichen Angaben zugesandt. Die Zusendung erfolgt entweder per Brief, per Fax oder per E-Mail. Wenn die Auftragsbestätigung vom Kunden unterzeichnet zurückgesandt wird (Brief, Fax oder E-Mail) kommt der Vertrag zustande. Der genannte Preis und die Auftragsbestätigung sind Bestandteile der Vertragsbedingungen.
§ 3 Reservierung
Die Reservierung ist getätigt, wenn 50% des Mietpreises vom Mieter auf dem Geschäftskonto des Vermieters eingegangen sind und der Mieter eine schriftliche Bestätigung des Mietzeitraumes erhalten hat. Bei zeitgleichen Buchungen zählt das Wertstellungsdatum der Überweisung. Mit der Überweisung der Buchungsanzahlung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an.
§ 4 Preis
Gültig ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Anmietung aktuell auf der Webseite (www.carsnroses.de) angeboten wird. Abweichend hiervon sind gesondert anzufragende Angebote. Diese Angebote können nur von der Geschäftsleitung rechtsgültig gezeichnet werden. Zeit und Kilometer rechnen sich ab dem Abholungsort ohne Treibstoffe / Hilfsstoffe. Die Kosten für Kraft-, Schmier- und andere betriebsnotwendigen Hilfsstoffe während der Mietdauer trägt der Mieter. Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übernommen und ist ebenso zurückzugeben.
§ 5 Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss und Fahrzeugübergabe ist der komplette Mietpreis abzüglich der geleisteten Buchungsanzahlung fällig. Das km-Geld (2,- € pro mehr Kilometer) ist direkt bei der Rückgabe an den Vermieter zu zahlen. Es berechnet sich anhand der protokollierten Werte des Kilometerzählers. Alle Preise in Euro inkl. der angegebenen Kilometer.
§ 6 Zahlungsverzug
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises insgesamt oder teilweise in Verzug, so ist der Vermieter dazu berechtigt, für jede Mahnung 10 Euro Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne weiteren Nachweis zu berechnen.
§ 7 Stornierung
Zur Stornierung einer getätigten Buchung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter.
Bei Stornierung eines Auftrages sind Stornogebühren in folgender Höhe zu bezahlen: Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 30%, bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, ab dem 4. Tag vor dem Termin 70% des Mietpreises.
§ 8 Haftung des Mieters
Das Fahrzeug befindet sich bei Übergabe in einem technisch einwandfreien Zustand. Werden vor oder bei Übergabe Schäden festgestellt, sind diese im Übergabeprotokoll festzuhalten. Das angemietete Fahrzeug darf nicht zweckentfremdet werden.
Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall und die Wertminderung. Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für alle Schäden, die infolge der Benutzung durch nicht legitimierter Personen entstehen. Sofern die Versicherung des Vermieters nicht für Schäden aufkommt, obliegt es dem Mieter, den Vermieter von jeden Schadenersatzansprüchen freizustellen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Weiters ist der Mieter verpflichtet etwaige Kosten für durch die unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstandene Schäden in voller Höhe zu tragen. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietdauer begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, zahlt der Mieter an den Vermieter für jede Behördenanfrage eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 30,- €.
§ 9 Beförderung und Bestimmungen
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Im Fahrzeug besteht Rauchverbot. Haustiere jeglicher Gattung werden nicht befördert. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln die Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist die Cars n Roses - Oldtimervermietung oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesen Fällen wird der volle Fahrpreis, ggf. einschließlich Neben- und Sonderleistungen, berechnet.
§ 10 Auslandsfahrten
Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde die Mehrkosten für Park-/ Straßengebühren, ggf. Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten u.s.w..
§ 11 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder seiner Begleitperson / seinen Begleitpersonen verursachten Schäden am Fahrzeug. Werbeanbringungen am Fahrzeug bedürfen der vorherigen Absprache. Die Cars n Roses - Oldtimervermietung behält sich vor, Werbeanbringungen abzulehnen. Risiken während Film- / Fotoaufnahmen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (Requisitenversicherung) zu versichern.
§ 12 Haftung der Cars n Roses - Oldtimervermietung
Für jegliche Schäden und Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen; es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Cars n Roses - Oldtimervermietung zurückzuführen.
§ 13 Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge besteht grundsätzlich eine Haftpflicht sowie eine Kaskoversicherung. Eine Insassenunfallversicherung besteht nicht.
§ 14 Kosten
Der Mieter trägt die laufenden Unterhaltskosten für das Fahrzeug während der Mietdauer, wie Tanken, Öl, Strafzettel, Reifen etc., der Vermieter trägt alle Wartungskosten.
§ 15 Rauchen
Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich untersagt. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, so hat er eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von Euro 300,- € zur Geruchsbeseitigung zu zahlen.
§ 16 Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Der Vermieter haftet nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen. Der Vermieter haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehenen Defekten oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritten oder örtlichen Gegebenheiten beruht (z.B. Stau). Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen, Verluste oder Schadensfälle, die infolge eines Unfalles oder eines technischen Defektes mit dem Mietfahrzeug entstehen. Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode nicht behoben werden können, berechtigen den Vermieter zu außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter verpflichtet sich, in einem solchen Falle den Mieter unverzüglich von dem Schaden in Kenntnis zu setzen. Für durch einen so begründeten Ausfall eines Fahrzeuges können keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
§ 17 Besondere Mietbedingungen
Das Fahrzeug wird nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis (Salzstreuung) vermietet, um sie vor Schäden zu schützen.
§ 18 Sonstige Bestimmungen
Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Sollten einzelne Inhalte dieser Nebenbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt deren Gültigkeit im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
§ 20 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird Fulda als Gerichtsstand vereinbart.
Kontakt
Cars n Roses - Oldtimervermietung Fulda
Inh. Vlad Afanasev
Rexerstr. 13
36100 Petersberg
Mobil: 0151 / 401 444 15
E-Mail: hallo@carsnroses.de
MONTAG - FREITAG
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SAMSTAG
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